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Lizenzbstimmungen
a) Das Urheberrecht am Bildmaterial von tigital ist nicht übertragbar. Es kann lediglich ein Nutzungsrecht in Form einer Lizenz erworben werden. Die Nennung des Urhebers (tigital/Fotograf) muss erfolgen, sofern es die Art der Publikation üblicherweise zulässt, z. B. redaktionelle Verwendung. Es wird um Überlassung eines Belegexemplares, Nennung der URL, die auf das von tigital lizensierte Bildmaterial verweist bzw. Angaben von Ort, Zeit und Art der Verwendung des von tigital lizensierten Bildmaterials gebeten.
b) Die erteilte Lizenz umfasst ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares, weltweites, zeitlich und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht im Rahmen der für die jeweilige Lizenz vorgesehenen Verwendungsmöglichkeiten. Unberührt bleibt die Nicht-Exklusivität des Nutzungsrechts am Bildmaterial von tigital auch, wenn der Lizenznehmer an seinem, unter Verwendung des an ihn von tigital lizensierten Bildmaterials, geschaffenen Werk ein Urheberrecht erhebt und für dieses Werk Nutzungsrechte vergibt.
c) Die Bilder von tigital können zeitlich unbegrenzt, auflagenunbegrenzt und beliebig oft verwendet werden. Die Bilder müssen Bestandteil eines vom Lizenznehmer gestalteten oder in Auftrag gegebenen Werkes sein. Handelt der Lizenznehmer im Auftrag Dritter, so ist eine Weitergabe des erworbenen Bildmaterials nur als Bestandteil des durch Dritte in Auftrag gegebenen Werkes zulässig. Eine bloße Weitergabe von Bildmaterial, ein bloßes Anbieten zum Download, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bzw. Unterlizensierung an Dritte ist nicht zulässig.
d) Die Veränderung des Bildmaterials ist in folgender Art und Weise gestattet: Ausschnittsveränderung, Farbveränderung, Verwendung in Montagen, Retouchen. Nicht zulässig sind jedoch Veränderungen, sowie grundsätzlich auch die Verwendung des Bildmaterials – auch in Teilen – wenn durch das Werk eine menschenverachtende, diffamierende, menschenunwürdige, rassistische, terroristische, gewalt- oder kriegsverherrlichende, extremistische, jugendgefährdende oder volksverhetzende Aussage getroffen, bzw. gegen geltende Gesetze verstoßen wird.
e) tigital übernimmt keinerlei Haftung für die Verletzung von Urheberrechten Dritter, die sich auf Darstellungen in den Bildmotiven beziehen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, etwaige Genehmigungen zur von ihm beabsichtigten Verwendung des durch tigital an ihn lizensierten Bildmaterials in einem Werk zum Zwecke der Veröffentlichung bei den entsprechenden Urheberrechtsinhabern, wie z.B. Markennamen, Logos, Handelsnamen, Gebäude, Kunstwerke und Produkte einzuholen.
f) Hat der Lizenznehmer den Verdacht, dass Dritte sich missbräuchlich Zugang zum an den Lizenznehmer durch tigital lizensierten Bildmaterial verschafft haben, so ist der Lizenznehmer verpflichtet, den Missbrauch unverzüglich bei tigital anzuzeigen.
g) Die Verwendung des durch tigital an den Lizenznehmer lizensierten Bildmaterials darf ausschließlich in den für die erworbene Lizenz vorgesehenen Bereichen erfolgen. Ist eine vorgesehene Nutzung des Bildmaterials nicht in nachfolgender Zusammenstellung aufgeführt oder bestehen Zweifel über die richtige Einordnung der beabsichtigten Verwendung, so wird um Kontaktaufnahme gebeten, um eine Lizenzeinstufung individuell vornehmen zu können.
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